Die BVG-Revision will die Finanzierung der beruflichen Vorsorge sichern. Sie soll das Leistungsniveau erhalten und für Menschen mit tieferen Einkommen sowie Mehrfach- oder Teilzeitbeschäftigte – häufig Frauen – verbessern.
Durch die Senkung der Eintrittsschwelle sind künftig mehr Teilzeitangestellte in der 2. Säule versichert. Durch die Senkung des Koordinationsabzuges wird künftig gerade bei tieferen Löhnen ein viel grösserer Anteil des Lohns BVG-versichert sein.
Der gesenkte Umwandlungssatz im obligatorischen Teil des versicherten Lohns reduziert endlich die systemwidrige Umverteilung von Jung zu Alt und gestaltet damit die berufliche Vorsorge generationengerechter. Da es nur den Umwandlungssatz auf den obligatorischen Teil des versicherten Lohns betrifft, sind allerdings 85% der versicherten Erwerbstätigen gar nicht betroffen. Denn bei diesen sind die Umwandlungssätze längst gesenkt worden. Auch bestehende Renten bleiben davon unberührt.
Barbara Stotzer-Wyss, Grossrätin, Büren a. A.